Ein Vorzugsangebot bietet der ADAC seinen Mitgliedern für die "Rollende Raststätte" der Deutschen Bahn AG ab Montag. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
"Das Mindeste" sei ein Kompromißvorschlag der Bundesregierung, der den Alteigentum kein "Vorzugsangebot" unterbreite. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die Kammer drohte den Verantwortlichen bei der Deutschen Telekom AG und der T-Online International AG mit einem Ordnungsgeld von 500 000 Mark, sollte weiterhin mit dem Vorzugsangebot geworben werden. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)