Einstweilen aber trösten wir uns damit, dass aufgrund des Wahlgeheimnisses die politisch entscheidende Stimmabgabe im Wahllokal still erfolgt - wenn auch zuweilen stehend. (Quelle: Die Zeit 2001)
Der Verfassungsrat hatte diese Anregung überhaupt nicht lustig gefunden und damit gedroht, jede "Verletzung des Wahlgeheimnisses" mit einer Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro oder einem Jahr Gefängnis zu ahnden. (Quelle: Die Welt Online)
In den eigenen vier Wänden müssen die Bürger nämlich selbst für die Einhaltung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit sorgen, was in Familien mitunter schwer fallen dürfte, wenn der Papa sagt, wo es langgeht. (Quelle: Die Welt 2001)