Die Wahlmonarchie in Polen ermöglichte es auch ausländischen Herrschern, sich in die inneren Angelegenheiten Polens einzumischen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Diese lag u.a. in der seit 1572 herrschenden Wahlmonarchie begründet, die eine starke königliche Zentralgewalt vermissen ließ. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Dieser Staatsvertrag sicherte dem Vatikan nicht nur den Status einer souveränen Città del Vaticano, der Staatsform nach eine Wahlmonarchie, sondern auch ein Geldvermögen von mehr als 80 Millionen Dollar. (Quelle: Die Zeit 2001)