Noch immer machen die Bestechungssummen, die an die Staatsbediensteten gezahlt werden, rund 30 Prozent des Warenpreises aus. (Quelle: DIE WELT 2001)
Sie arbeiten auf selbständiger Basis und dürfen je nach Umsatz bis zu 40 Prozent des Warenpreises für sich behalten. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gleichzeitig wird die Hersteller-Präferenz mit Mehrwertsteuerermäßigungen von bis zu zehn Prozent des Warenpreises um 30 Prozent reduziert. (Quelle: TAZ 1991)