In älteren Verträgen fehlen beispielsweise die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Widerrufsbelehrungen oder sie sind nur unzureichend. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Fristbeginn bei Widerrufsbelehrungen in einem Kaufvertrag muss unmissverständlich zu erkennen sein. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Widerrufsbelehrungen aus der Vergangenheit zeigten, daß diese nur selten einen Hinweis auf den Fristbeginn enthielten. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)