Wohnmobile haben Wohnwagenanhänger regelrecht abgehängt, sowohl im Kauf als auch in der Vermietung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Pkw mit einem Wohnwagenanhänger müssen nur den Preis für einen Pkw bezahlen, auch wenn das Gespann durch sein Gewicht in die Lkw-Klasse fällt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
In der Regel gelten die Autotarife auch für Wohnmobile und Wohnwagenanhänger. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)