"Alumni" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Zögling". (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Während beide von gleichen Summen noch für das erste Kind ausgingen, gab es jedoch für den zweiten, dritten Zögling große Unterschiede. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wird der eigene Zögling aber zum Sozialfall - beispielsweise bei andauernder Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit - kann der Unterhaltsanspruch wieder aufleben. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)