Zugleich senkt das WpÜG die Schwelle für einen Kontrollerwerb von vormals 50 Prozent der Stimmrechte (Übernahmekodex) auf jetzt nur noch 30 Prozent der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. (Quelle: Die Welt 2001)
Darüber hinaus sollen die Anteilseigner dieser Zielgesellschaft und deren Arbeitnehmer umfassend informiert werden. (Quelle: Die Welt 2001)
DIE WELT: Punkt sechs der Empfehlungen scheint die Abwehr der Zielgesellschaft einzuschränken. (Quelle: DIE WELT 2000)