Experten wie Marx sympathisieren deshalb mit dem Vorschlag, die Zinsabschlagsteuer durch eine dreißigprozentige Abgeltungssteuer zu ersetzen. (Quelle: Die Zeit 1997)
Das böse Erwachen folgte, als der Gesetzgeber auf Druck des Bundesverfassungsgerichts zunächst die Quellen- und später die Zinsabschlagsteuer einführte. (Quelle: Die Zeit 1997)
Ausgenommen von der Zinsabschlagsteuer sind hingegen Erträge aus Konten, die mit nicht mehr als einem Prozent verzinst werden, und Erträge aus einzelnen Guthaben unter 20 Mark pro Jahr. (Quelle: Die Zeit 2001)