Es argumentiert, dass das Nato-Truppenstatut sowie einschlägige Zusatzabkommen den Amerikanern Überflug- und Nutzungsrechte nur dann automatisch einräumen, wenn es sich um normalen Übungsbetrieb oder einen Fall von Bündnisverteidigung handele. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Militärstützpunkten, bei denen nach dem gleichen Zusatzabkommen sichergestellt sein muss, dass die deutschen Behörden die "deutschen Belange" dort wahrnehmen können. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Sie hat zwar im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1994 eine generelle Genehmigung für die Bewegungsfreiheit der in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte gegeben, aber nur soweit sie im Rahmen der NATO zum Einsatz kommen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)