Nach Schätzungen des GDV bestehen rund 2,9 Mio. Verträge mit der Zusatzdeckung "Elementarschäden". (Quelle: Die Welt Online)
Diebstahl: Für Teil- oder Volldiebstahl gilt eine gesonderte Police genauso wie für Feuerschaden, Glasbruch, Autoradio-Diebstahl oder Zusatzdeckung bestimmter Ausstattungsmerkmale. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Gegen Fahraddiebstahl versichern kann man sich mit einer Zusatzdeckung im Rahmen einer Hausratsversicherung. (Quelle: Berliner Zeitung 1994)