So haben auch die Inhaber von '580-Mark-Jobs', deren Zahl auf rund fünf Millionen geschätzt wird, einen nicht abdingbaren Rechtsanspruch auf bezahlten Urlaub sowie auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Anders als in dem ebenfalls abdingbaren § 121 VVG, der die Anzeige jeder erheblichen Erkrankung sowie jedes erheblichen Unfalles bei dem Tierversicherer vorschreibt, fehlt in § 122 VVG die ergänzende Regelung des § 121 S. 2 VVG: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach dem insoweit nicht abdingbaren § 12 GOÄ ist die Abrechnung nach Einzelleistungen und Steigerungssätzen vorzunehmen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)