Das beste, was denen passieren könnte, wäre ein anhaftender Untertitel: "ehemaliger Cranes-Support". (Quelle: TAZ 1997)
Zurückhaltung scheint auch in der Frage geboten, ob eine durch Täuschung zum Ausdruck kommende Unwahrhaftigkeit als ein der Persönlichkeit anhaftender Umstand angesehen werden kann (143). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)