Ginge man hier nur von fünf Prozent aus, so Bettina Karl, dann wären das für 1991 bei niedrig angesetzten rund 6000 anklagbaren Straftaten von Jugendlichen 300 Fälle gewesen, die man den Gerichten hätte ersparen können. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dabei hatte sich die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft schon den offensichtlichsten und am ehesten anklagbaren Punkt herausgesucht: den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze, der seit 1961 192 Menschen das Leben gekostet hat. (Quelle: TAZ 1991)