Unbestritten bleibt lediglich, dass Entschädigung für Zwangsarbeit, die bereits von Unternehmen geleistet wurde, anrechenbar ist. (Quelle: Die Zeit 2000)
Dabei liegt allerdings nicht die gesamte Kaufsumme zugrunde: Das Finanzamt zieht einen Anteil für das Grundstück ab, der nicht anrechenbar ist. (Quelle: Die Zeit 2002)
Denn es seien auch Verluste im Handel mit Aktien voll auf Einkünfte anrechenbar. (Quelle: Die Welt Online)