Der Aktionär würde dann eine steuerlich anrechenbare Verlustbescheinigung er- halten. (Quelle: Die Zeit 1982)
Unterstützungskasse: Erhält Beiträge vom Arbeitgeber (steuerlich anrechenbare Betriebsausgaben) und zahlt beim Eintritt des Versorgungsfalles dem Arbeitnehmer die versprochene Leistung aus. (Quelle: Die Welt Online)
Üblicherweise gilt eine maximale Obergrenze für anrechenbare Spenden von fünf Prozent des Jahreseinkommens. (Quelle: Die Welt Online)