Der EBM bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1999)
Die Besonderheit beim Wettkampfsport sieht der BGH aber darin, daß die Teilnehmer ein durch die Eigenart des Sports erhöhtes, in den Wettkampfregeln mit ausgedrücktes Gefahrenniveau "in Kauf nehmen". (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der einheitliche Bewertungsmaßstab (14) ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und bestimmt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander (§ 87 II SGB V). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)