Wer arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet hat. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Außerdem halte er es für sinnvoll, die Versicherungspflicht auf Beamte und Selbstständige zu erweitern sowie alle Einkünfte einschließlich Zinsen und Mieten beitragspflichtig zu machen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Außerdem sollen höhere Anteile des Einkommens beitragspflichtig für die Sozialkassen werden, was die monatliche Belastung weiter erhöht. (Quelle: Die Welt Online)