In einem jüngst veröffentlichten Urteil erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) einen Eigentümerbeschluß für unwirksam, der das Singen und Musizieren zu normalen Tageszeiten "nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke" gestattete. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Hausordnung verbot das Musizieren und Singen während der Mittagszeit sowie ab 20 Uhr und erlaubte für die übrige Zeit Musizieren "nur in nicht belästigender Weise und Lautstärke". (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
So sensibel gegenüber belästigender Lückenlosigkeit sind heute nicht mehr alle Stadtverwaltungen. (Quelle: Tagesspiegel 1999)