Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, daß die Staatsanwaltschaft wie auch die Gerichte bei Strafverfahren "die Möglichkeit prüfen sollen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletzten zu erreichen." (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen demnach im Verfahren die Möglichkeit prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletzten zu erreichen. (Quelle: Welt 1999)
Bei 472 Personen kam es zu einer Vereinbarung zwischen Beschuldigtem undStaatsanwalt, so im Fall des ehemaligen Außenministers Gianni De Michelis. (Quelle: Welt 1999)