Erlaubt, jedoch bewilligungspflichtig sind außerdem Grundstücks- und Immobilienerwerbe sowie Kreditgewährungen im Ausland. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
In Restaurant-Aquariums sehe es schlimmer aus, und diese seien nicht „bewilligungspflichtig. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)