Ein durch Zwang bewirktes Verhalten bleibt nur während der Dauer der Zwangsanwendung wirksam. (Quelle: DIE WELT 2001)
Durch den Abschluß einer Versicherung kann er sein dadurch bewirktes Risiko absichern.' (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Bei dem Sturz handelte es sich um ein "durch die Mißhandlungen bewirktes Panikverhalten", um einen "zwangsläufigen und nicht mehr eigenverantwortlichen Vorgang", und nicht etwa um einen Freitod oder einen Unfall durch unbeabsichtigtes Hinausfallen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)