Mit diesem Urteil gab das Finanzgericht Düsseldorf der Klage eines T-Aktionärs statt, dessen Finanzamt die Treueaktien als einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge eingestuft hatte. (Quelle: Die Welt Online)
Der einkommensteuerpflichtige Mittelstand werde zu stark benachteiligt. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Dabei handelt es sich um das Angebot an einkommensteuerpflichtige Personenunternehmen, zur Körperschaftsteuer zu wechseln. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)