Für die hieraus entstandenen Schäden seien diese "ersatzpflichtig". (Quelle: Süddeutsche Online)
Andernfalls ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn es zu Schäden kommt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Staatliche Entschädigungsleistungen gibt es dafür nicht, da die Schäden durch staatlich "geschützte Tiere" angerichtet wurden, für die das Land nicht ersatzpflichtig sei, sagt die Regierung. (Quelle: Welt 1996)