Ein nicht fahrbereiter Bus aber war eine Baumaßnahme, wofür es einer Baugenehmigung bedarf und einer Abstellmöglichkeit innerhalb der 'Baulinie' des Grundstücks; kurz: Es waren viele Verhandlungen nötig, bis er stehen durfte, wo er steht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)