Dann schlug Dalenborg die Herren Sengstake und Johann Niebuhr als zwei sehr geschäftskundige Männer, deren man in diesen schweren Zeiten doch wahrlich bedürfte, zu Ratsherren vor und drang im Umsehen damit durch. (Quelle: Julius Wolff - Der Sülfmeister / II. Band, 5. Kapitel)
Nach Paragraf 57 der Insolvenzordnung (InsO) bestellt das Gericht "eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Person". (Quelle: DIE WELT 2000)
Anforderungen an seine Qualifikation normiert § 56 I: Er muß eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insb. geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige Persönlichkeit sein. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)