Banken, die auf gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen verzichtet haben, tragen eine hohe Mitverantwortung. (Quelle: Die Zeit 1997)
Bisher überwachen die kassenärztlichen Vereinigungen in einem gesetzlich gesicherten Monopol die ambulante medizinische Versorgung. (Quelle: Die Zeit 1997)
Die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten darf weder eine Gefälligkeitsmedizin noch die Selbstbedienung vieler Patienten weiter unterstützen, weil sonst das Geld für lebensnotwendige Maßnahmen fehlt. (Quelle: Die Zeit 1997)