Daß diese Künste zum Moribunden verurteilt seien, unwiederbringlich dahin, ist gleichwohl nicht glatterdings zu befürchten. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Verfehlt, nämlich in einen glatterdings unzutreffenden Beurteilungszusammenhang gestellt, war das, was der Bekl. der Kl. zur Fruchtwasseruntersuchung am 8. 1. 1982 mitgeteilt hat. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)