Oder werden handgreiflich. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Sicherheitsleute hätten versucht, ihr Material zu konfiszieren, und seien handgreiflich geworden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Verläßt ein Kunde einen Laden trotz mehrfacher Aufforderung nicht, so darf der Besitzer den ungebetenen Gast auch handgreiflich ("unter Einsatz körperlichen Zwangs") an die frische Luft setzen (Landgericht Nürnberg, 13 S 8728/94). (Quelle: Berliner Zeitung 1995)