Solche gemeinsamen Einsichten lassen Raum für unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich theologischer, historischer und kirchenrechtlicher Einzelfragen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nach Auskunft einer Sprecherin der Bischofskonferenz steckt dahinter ein kirchenrechtlicher Konflikt. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Dieses Anliegen vertritt auch der Verein Donum Vitae, der aus kirchenrechtlicher Sicht als ein freier Zusammenschluß von Katholiken gemäß c.215 des kirchlichen Gesetzbuches zu sehen ist. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)