Weitere Gewalt geht von "kriminellen Aktivitäten" bewaffneter Gruppen aus, wie UN-Generalsekretär Kofi Annan in seinem jüngsten Afghanistan-Bericht feststellte. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Nebenkläger Kaleck interpretiert die Aussagen immerhin so, dass der Prozess wegen der V-Mann-Frage nicht platzt: "Das ist kein Verfahrenshindernis." Gegen die anderen Beschuldigten wird weiterhin wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verhandelt. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Der Dresdner Anwalt vertrat im Prozess um die Skinheads Sächsische Schweiz Martin D. Dem Pirnaer wurde, wie sechs Mitangeklagten, in der seit August 2002 laufenden Verhandlung zunächst die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. (Quelle: Neues Deutschland 2003)