Ich frage noch einmal: Hat man das Recht, ein Land zu zerstören, um es von einer Diktatur zu befreien, die für die Welt keine nachweisliche Bedrohung darstellt, so erbarmungslos sie auch sein mag? (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn vorher alles festgelegt ist, kann man immer Rechtsstreitigkeiten vermeiden, es sei denn, es handelt sich um nachweisliche Verletzungen der Sorgfaltspflicht. (Quelle: Die Zeit 2001)
Wenn die Untersuchung der Fluglisten nachweisliche Regelwidrigkeiten zu Tage fördert, dann naht ein Ende mit Schrecken. (Quelle: Die Welt 2001)