Daum lässt am Montagmorgen unter notarieller Aufsicht die aus München geforderte Haarprobe tatsächlich entnehmen. (Quelle: Die Zeit 2000)
Am Montag wollen der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in München, Wolfgang Eisenmenger, und der Toxikologe Hans Sachs bekannt geben, ob in den von Schill unter notarieller Aufsicht abgegebenen Haaren Kokainspuren nachgewiesen werden konnten. (Quelle: Die Welt 2002)
Während aber in der zunächst untersuchten A-Probe der zulässige Grenzwert (2,0 Nanogramm) minimal überschritten war, ergab die später unter notarieller Aufsicht untersuchte B-Probe ein negatives Ergebnis. (Quelle: DIE WELT 2001)