Diese zusätzlichen Leistungen werden prämienfrei in den Schutz der bisherigen Ersatzreise-Versicherung aufgenommen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Vermögens- und Mietsachschäden seien bis zu je 100 000 Mark prämienfrei mitversichert. (Quelle: Welt 1999)
Das BerGer. ist der Ansicht, die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien sei derjenigen zwischen einem privaten Lebensversicherer und seinem Versicherungsnehmer, dessen Versicherung gem. § 174 VVG prämienfrei gestellt wurde, vergleichbar. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)