Mit der Entscheidung des Landgerichts bleibt die Auffassung des Senats vorerst gültig, wonach alle "Modrow-Kaufverträge" mit preisgebundener Vorkaufsklausel nichtig und demzufolge die amtlichen Widerspruchseintragungen in die Grundbücher rechtens sind. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
NEBENKOSTEN: Vermieter nicht preisgebundener Wohnungen sind verpflichtet, die Nebenkosten spätestens nach Ablauf eines Jahres mit den Mietern abzurechnen. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Neben unlauterer Nachlaßgewährung wird auch die Praxis mancher Buchhändler gerügt, Bücher im Hinterzimmer kurz mal über die Tischkante zu ziehen, um aus einwandfreier preisgebundener Ware preisbindungsfreie Mängelexemplare zu machen. (Quelle: Rheinischer Merkur 1997)