Die "Kombination von Hausbesuchen und abschnittsweise wechselnden Preisen" weckt beim obersten deutschen Gericht Bedenken, die es nicht verschweigt - ohne daraus aber rechtliche Konsequenzen zu ziehen. (Quelle: Die Zeit 1974)
Die Autoren betonen dabei ebenfalls, daß das Abkommen den Status Berlins nicht verändere und die rechtliche Form eines Modus vivendi habe. (Quelle: Die Zeit 1974)
Diese schriftliche Vorlage solle den Richtern möglichst kurzfristig einen Einblick in die rechtliche Problematik geben und gleichzeitig auf wissenschaftlicher Grundlage das Für und Wider abwägen. (Quelle: Die Zeit 1974)