Diese Titel waren zwar tatsächlich wertlos geworden, jedoch fürstliche Käufer von wirklicher Macht konnten sie zu rechtsgültigen Urkunden stempeln und ihnen eine geschichtliche Bedeutung verleihen. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Athen im Mittelalter / II. Buch, 5. Kapitel, 3)
Betitelt, mit einem rechtsgültigen Grunde (titulo juris) zum Anspruch an etwas versehen, X. 53; "zu einem Gärtnerschurz betitelt," statt berechtigt, ist in dieser Bedeutung neu gestempelt. (Quelle: Christoph Martin Wieland - Oberon, Glossarium A-K)
Und daß ich es bin, ist mir in diesem Augenblick nur darum lieb, weil es mich in den Stand setzt, Sie durch einen rechtsgültigen Titel im Besitz der Güter Ihres Oheims zu bestätigen. (Quelle: Christoph Martin Wieland - Die Novelle ohne Titel / 2)