Nach über 50 Jahren Bundesrepublik gibt es dafür kein satzungsgemäßes oder formalisiertes Verfahren, nicht einmal ein zuständiges Gremium. (Quelle: Die Welt 2001)
Nachdem der Zweck dieser Stiftung, "unerforschte und unbestiegene Gebirgsregionen zu erkunden und nach Möglichkeit auch zu besteigen" inzwischen weitgehend erfüllt ist, wurde ein neues, satzungsgemäßes Aufgabengebiet gesucht und gefunden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Dessen satzungsgemäßes Zustandekommen bezweifeln Hertle und Weinert inzwischen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)