Sie müßten sich verpflichten, eine stationäre Kostenerstattung für solche Eingriffe auszuschließen, die von der Art des Eingriffs und von der persönlichen Situation des Versicherten für die ambulante Durchführung geeignet sind. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)
Eventuell ist eine stationäre Beobachtung in diesen Fällen aber unumgänglich. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)
Dagegen steht die tatsächlich extrem niedrige Einweisungsrate bei praxisambulanten Operationen durch qualifizierte Fachärzte (Beispiel OP-Zentrum in Jena: bei 14.000 Narkose-OP in sechs Jahren nur fünf stationäre Einweisungen). (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)