Wenn das sammelnde Hilfswerk vom Finanzamt als steuerbegünstigt ("gemeinnützig") anerkannt ist, sind die Spenden steuerlich absetzbar. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Außerdem müssen die Spenden, die steuerbegünstigt sind, in einer Summe öffentlich extra ausgewiesen werden. (Quelle: Die Zeit 1999)
Wer also eine Million verdient, darf 5 000 Mark steuerbegünstigt spenden - eine Firma, die 100 Millionen umsetzt, mindestens zwei Millionen; hinzu kommen zwei Prozent der Lohn- und Gehaltssumme. (Quelle: Die Zeit 1999)