Bei Tat Nummer 20 ist Mahmoud 14 Jahre alt und damit strafmündig. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Er konnte jedoch erst für einen nach seinem 14. Geburtstag begangenen Raubüberfall belangt werden, weil er zuvor nicht strafmündig war. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die übrigen Verfahren wurden eingestellt - gegen Auflagen oder mangels Tatverdachts oder weil die Betreffenden unter 14 Jahre alt und damit zur Tatzeit noch nicht strafmündig waren. (Quelle: Die Zeit 2003)