Diese vom Verteidiger als strafmildernde Umstände angeführten Gründe wurden vom Richter nicht anerkannt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
So könnte etwa ein Mörder künftig damit rechnen, dass von einer lebenslangen Freiheitsstrafe abgesehen wird, falls strafmildernde Gründe vorliegen. (Quelle: Die Welt Online)
Und strafmildernde Kriterien sind nicht in Sicht. (Quelle: DIE WELT 2000)