Die Verteidigung plädierte auf die Berücksichtigung strafmildernder Gesichtspunkte und verlangte eine Haftstrafe von höchstens acht Jahren. (Quelle: Tagesspiegel 1999)
Phantasievolle Zubilligung strafmildernder Umstände als Regelerscheinung Von Bernd Siegler (Quelle: TAZ 1993)
Bei nicht politischen Prozessen war die Eingliederung des Straftäters in das Arbeitskollektiv zum Beispiel immer ein strafmildernder Umstand. (Quelle: TAZ 1991)