Führt ein studierendes Kind in einer geförderten Eigentumswohnung der Eltern einen selbständigen Haushalt, steht den Eltern für dieses Kind das sogenannte Baukindergeld in Form eines jährlichen Abzugs von 1 000 Mark pro Kind von der Steuerschuld nicht zu. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
die beiden gaben ein studierendes Ehepaar ab - Oskar hört , wie sie in fünfzig Jahren ihren Enkelkindern erzählen , sie , Gudrun: " das war damals , als euer Opa noch keinen Bart hatte " . (Quelle: IDS-Korpus)
Dieser Betrag kann auch für ein nicht studierendes Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)