Die Richter gaben damit der Klage eines Sekretärs gegen einen Gewerkschaftsverband statt und erklärten die Entlassung des Mannes für unwirksam. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Für ambulante Operationen gilt eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes von 1994: Die Aufklärung ist in jedem Fall zu spät und unwirksam, wenn sie erst auf dem Weg vom Vorbereitungsraum zum Operationssaal stattfindet. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1999)
Wird ein Verstoß gegen höherrangiges Recht bejaht, so behandelt das Gericht die Satzungsbestimmung als unwirksam und verurteilt die Krankenkasse zur Leistung. (Quelle: Der niedergelassene Chirurg 1998)