Er ließ seine armselige Behausung niedereißen und an ihrer Stelle ein großes, schönes Haus erbauen, er schaffte Pferde und Wagen an, nahm Dienstleute auf kümmerte sich aber um keine Arbeit mehr und ließ Äcker und Wiesen verunkrauten. (Quelle: - Die Meixnerstube bei Gleichenberg)
Denn dies ist weder nach öffentlichrechtlichen Vorschriften verboten, noch steht einem Nachbarn ein Anspruch darauf zu, die Grundstücke nicht verunkrauten zu lassen (vgl. dazu Dehner, BundesnachbarR, 6. Aufl., S. 359). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)