Das Bundesverfassungsgericht hielt schon im Oktober 1993 fest, daß künftig keine weitere Integration der EU mehr stattfinden dürfe, "ohne daß vorhergehend, mindestens aber begleitend die demokratische Partizipation auf der Ebene der EU gestärkt" werde. (Quelle: Die Zeit 1998)
Sie ist von der vorhergehend (Abschn. 7a) genannten Textfassung gänzlich verschieden. (Quelle: Kindler Literaturlexikon)