Zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmassnahmen entschloss sich die Jost AG - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - unter enormen zeitlichen und finanziellen Anstrengungen, vorlaeufig den Namenszusatz "Systemhaus" aufzunehmen. (Quelle: OTS-Newsticker)
Das endgueltige Wertverhaeltnis weicht geringfuegig von der im September 1999 vorlaeufig vereinbarten Bandbreite zwischen 68 zu 32 Prozent und 66 zu 34 Prozent ab. (Quelle: OTS-Newsticker)