An dieser Runde dürfen nur Kandidaten teilnehmen, die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der Stimmen der Wahlberechtigten erhalten haben. (Quelle: Die Welt Online)
Diese muss zudem mindestens einem Viertel der Stimmen aller Wahlberechtigten in dem Wahlkreis entsprechen. (Quelle: Die Welt Online)
Dafür qualifizieren sich aber nur jene, für die im ersten Wahlgang mindestens 12,5 Prozent der Wahlberechtigten gestimmt haben. (Quelle: Die Welt Online)