Ob ein nichtehelicher Vater, der seine Zweifel verheimlicht, oder gar bewusst wahrheitswidrig die Vaterschaft anerkennt, sein Anfechtungsrecht behält, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Köln. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sie besäße lediglich 200 D-Mark Bargeld und ein Damenarmband, soll die Angeklagte wahrheitswidrig angegeben haben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
"Nein," behauptete der Alte, abermals wahrheitswidrig. "Nun aber laßt mich los! (Quelle: Dr. Karl May - Der Schatz im Silbersee / III. Kapitel (4))